Allgemeine Geschäftsbedingungen Betrieb Plattform und additive Leistungen IT-Kompass GmbH
Diese AGB gelten für Anbieter der Produkte (nachfolgend: Anbieter), die über die VisitorApp-Plattform Artikel anbieten und verkaufen. Für den Fall des Erwerbs von Angeboten über die VisitorApp gelten zusätzlich, sofern vorhanden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter der Produkte (nachfolgend: Anbieter), die der Endkunde auf der jeweiligen Profilseite des Anbieters findet.
VisitorApp ist ein Angebot der IT-Kompass GmbH (nachfolgend IT Kompass), die für Anbieter und Endkunden eine virtuelle Plattform für regionale Marktplätze mit Shopsystem anbietet. Dabei können Endkunden Tickets, Gutscheine und Coupons von den auf den Marktplätzen vertretenen Anbietern im hierfür vorgesehenen Shopsystem erwerben.
Vertragspartner des Endkunden ist der jeweilige Anbieter, von dem der Endkunde die Tickets bzw. Gutscheine oder Coupons erwirbt, und welcher als Verkäufer auf der jeweiligen Kundenrechnung ausgewiesen ist. IT Kompass stellt lediglich die Plattform und die Marktplätze für die Anbieter zur Verfügung und ist für die Abwicklung des Verkaufsprozesses sowie den Versand der Tickets und Gutscheine zuständig.
Teil I
§ 1 Regelungsgegenstand
1) Diese AGB werden Bestandteil der jeweiligen Leistungsscheine, mittels derer dem „Kunden“ die zeitlich begrenzte Nutzung eines Internetmarktplatzes „VisitorApp“ und einer für ihn konfigurierten und bereitgestellten Webshop im Rahmen dieses Marktplatzes gegen Entgelt ermöglicht wird. Marktplatz und Webshop bestehen aus „Plattform“, Datenbanken, Content und erforderlicher IT-Infrastruktur. Dieses System wird nachfolgend als „Plattform“ bezeichnet. Dadurch erhält der Kunde die Möglichkeit, auf dem virtuellem Marktplatz seinen Webshop zu betreiben, für die ihm vertriebenen Leistungen und Produkte zu werben, Aufträge zu platzieren und Verträge von „Endkunden“ zu erhalten. Weiterhin werden dem „Kunden“ verschiedene Dienstleistungen angeboten, die sich unmittelbar auf den Betrieb der Webshops beziehen. Einzelheiten der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen „Leistungsschein“.
2) Die Leistungen und Angebote der IT-Kompass richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
3) Diese Vertragsbestimmungen sind in drei Teile gegliedert. Der Teil I regelt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Teil II und Teil III anwendbar sind. Teil II regelt die besonderen Bestimmungen, die für die Überlassung von „Produkten“ gelten, während Teil III die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen regelt.
4) Informationen gem. EU Verordnung 2019/1150 vom 20.6.2019 finden Sie am Ende der Seite, unter diesen AGB aufgelistet.
§ 2 Vertragsbestandteile und Definitionen
1) Vertragsbestandteile
- Der jeweilige „Leistungsschein“, welcher Leistungen, Preise etc. regelt.
- Diese AGB, die die rechtlichen Bedingungen des Vertrags betreffen.
-
Die Anlagen des jeweiligen „Leistungsscheins“.
- Anlage AVV: Regelungen zur Auftragsverarbeitung samt weiteren Dokumentationen. Diese Dokumentationen werden in dem jeweiligen „Leistungsschein“ benannt.
- Anlage HBV: Haftungsbeschränkungsvereinbarung
- Anlage SLA: Service Level Agreement ergibt sich aus dem jeweiligen „Leistungsschein“
- Anlage NUR Nutzungsregelungen für Endverbraucher
Die AGB der IT-Kompass gelten ausschließlich. AGB des „Kunden“ werden nicht Vertragsbestandteil. Jedweder formularmäßigen Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen wird hier mit widersprochen.
2) Definitionen
- „Auftragsverarbeitung“: Ist die Auftragsverarbeitung im gesetzlichen Sinne. Die erforderlichen Dokumentationen sind aus dem jeweiligen „Leistungsschein“ zu ersehen.
- Content: Ist die Bezeichnung von Mediadaten wie Bildern, Texten, Datenbanken, Produktinformationen etc.
- „Daten“: sind Daten, die der Kunde mit der „Plattform“ „Kunden des Kunden“ mitteilt, dort speichert, erhebt, transportiert, verändert oder löscht.
- „Dritter“: ist jeder andere, dem durch IT-Kompass keine Rechte zur Nutzung der „Plattform“ überlassen wurden.
- „Endkunde“: ist die natürliche oder juristische Person, die die Leistungen des „Kunden“ nutzt und der gegenüber der Kunde gewerblich tätig ist.
- „Kunde“: ist der Vertragspartner der IT Kompass, mit dem der jeweilige „Leistungsschein“ abgeschlossen wird.
- „Nutzungsregelungen“: sind die Regelungen, die der „Endkunde“ bei der Nutzung der „Plattform“ zwingend einzuhalten hat und die beschreiben, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, wie Zahlungsabwicklungen vollzogen werden, etc.
- „Plattform“: ist die dem Kunden zur Verfügung gestellte Internetplattform mittels derer die IT Kompass ein Handelsportal für Dritte betreibt. Dem „Kunden“ wird die zum Betrieb des Portals erforderliche Plattform samt Datenbanken und Daten für die Dauer des jeweiligen Vertrags für gewerbliche Zwecke zur Verfügung gestellt-
- „Arbeitsleistungen“: Arbeitsleistungen der IT Kompass, mittels derer der Content gepflegt und versucht wird, dem Endkunden im Auftrag des Kunden fernmündliche Hilfe zu möglichen Themen rund um das Thema Vertrag zu geben.
- „System“: Besteht aus der jeweils zur Verfügung gestellten „Plattform“ wie auch der für den Betrieb erforderlichen „Systemumgebung“.
- „Systemumgebung“: Die technische Umgebung, die zum ordnungsgemäßen Betrieb der „Plattform “ erforderlich ist. Die erforderliche und empfohlene „Systemumgebung“ ist in der jeweiligen Leistungsbeschreibung der „Plattform “ dokumentiert.
- „Technischer Fehler“: „Technischer Fehler“ bedeutet, dass die dem „Kunden“ überlassene „Plattform“ nicht verfügbar ist oder fehlerhaft arbeitet, Serviceleistungen wie Datensicherung nicht funktionieren/ ablaufen, ohne dass die IT Kompass dies zu verantworten hat.
- „Verfügbarkeit“: bedeutet die Verfügbarkeit der Plattform im Monatsmittel, abzüglich der vereinbarten Unterbrechungen wie insbesondere der „Wartungsfenster“.
- „Wartungsfenster“ sind die Zeiten, in denen die Plattform infolge von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten dem „Kunden“ wie vereinbart nicht oder nur eingeschränkt am „Knotenpunkt“ zur Verfügung stehen.
§ 3 „Verfügbarkeiten“, Sicherungs- und Wartungsfenster
1) Die „Verfügbarkeit“ der „Plattform “ ist der Zeitbereich, in dem der „Kunde“ die „Plattform“ vereinbarungsgemäß nutzen kann.
2) Ferner wird der betreute und unbetreute Betrieb unterschieden. In den als „Betreuten Betrieb“ gekennzeichneten Zeitbereichen können „Kunden“ und „Endkunden“ zugleich die Supportleistungen der IT Kompass in Anspruch nehmen.
3) In den als Sicherungs- und Wartungsfenster genannten Zeitspannen gewährleistet die IT Kompass nicht die Verfügbarkeit der „Plattform“ in dem vereinbarten Umfang, sondern es kann zu Funktionseinschränkungen oder Nichtverfügbarkeiten kommen.
4) Die in dem SLA zu den Verfügbarkeiten gemachten Aussagen betreffen nicht die Zeitspannen, in denen die Plattform in Folge höherer Gewalt nicht verfügbar ist.
§ 4 Pflichten des „Kunden“
1) Die in den „Leistungsscheinen“ und hier genannten Pflichten des „Kunden“ sind Hauptleistungspflichten. Sofern der „Kunde“ diese Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt, ist IT-Kompass nicht zur Leistungserbringung verpflichtet und kann nach vorheriger Abmahnung die fristlose Kündigung des Vertrages erklären.
2) Sollte es bei der Nutzung der „Plattform“ zu Mängeln kommen, so wird der Kunde IT-Kompass von diesen Mängeln unverzüglich in Kenntnis setzen. In jedem Fall muss eine Mitteilung des Kunden folgende Informationen beinhalten:
- Kundenname, Vertragsnummer
- Name des Webshops
- Beschreibung des Mangels